Vorsorgeauftrag

Als Notar beurkunde ich auch Vorsorgeaufträge. Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit (beispielsweise wegen hohem Alter, Unfall, Krankheit etc.) Vertrauenspersonen, welche Ihre  Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr für Sie übernehmen. Der Vorsorgeauftrag hat den Vorteil, dass Sie genau die von Ihnen gewünschten Personen als Vorsorgebeauftragte einsetzen können, welche Sie möchten. Dabei ersparen Sie Ihren Liebsten als Vorsorgebeauftragte viel Aufwand. Denn wenn sie sich mangels Vorsorgeauftrag von der Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als Beistand einsetzen lassen müssen, so müssen sie der KESB regelmässig Rechenschaft ablegen, was viel administrativer Aufwand bedeutet. Vorsorgebeauftragte müssen dies nicht. Aus diesem Grund ist es jedoch sehr wichtig, dass Sie nur Personen als Vorsorgebeauftragte einsetzen, welchen Sie vertrauen können.

Sobald Liegenschaften oder ein grösseres, angelegtes Vermögen besteht, sollte dringend überprüft werden, ob ein Vorsorgeauftrag notwendig ist. Denn nur Vorsorgebeauftragte können über Liegenschaften verfügen. Besteht kein Vorsorgeauftrag, müssen sich Angehörige als Beistände einsetzen und bedürfen für Verfügungen über Liegenschaften der Zustimmung der KESB. Besteht ein Vermögen, welches unter anderem auch Wertschriften oder Rohstoffe wie beispielsweise Gold enthält, so kann es sein, dass ohne Vorsorgeauftrag die bisherige Anlagestrategie nicht weiterverfolgt werden kann. Ohne Vorsorgeauftrag müssten Rohstoffe verkauft werden und der Anteil an Aktien am Gesamtvermögen darf maximal nur noch 25 % betragen. Durch den Vorsorgeauftrag können diese Beschränkungen jedoch verhindert werden, weil Vorsorgebeauftragte solchen Beschränkungen nicht unterliegen.