Privates Baurecht / Immobilienrecht

Als Anwalt des Baurechtes setze ich für Sie Forderungen aus Werkverträgen und Aufträgen vor Gericht durch und wehre unberechtigte Forderungen aus solchen Verträgen ab. Im Weiteren überprüfe und entwerfe ich Werkverträge, Grundstückkaufsverträge, Stock­werk­eigen­tums­be­gründungen, weitere bauspezifische Verträge wie General- und Totalunternehmerverträge als auch weitere Verträge des Bau- und Immobilienrechtes. Solche Verträge handle ich auch mit der Gegenseite für Sie aus. Ebenfalls biete ich die Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten an und wehre unbegründete, gerichtlich geltend gemachte Eintragungen von Bauhandwerkerpfandrechten ab.

Im Weiteren wird auch die Beratung und Vertretung im Eigentums- und Besitzesrecht angeboten, insbesondere betreffend Immobilien.

Schliesslich unterstütze ich Sie auch bei der Geltendmachung von Mängelrechten wie Nachbesserung, Minderung, Ersatzvornahme oder Wandelung. Sollten Sie Mängel bei Ihrem Bauobjekt oder sonstigem Werk entdecken, ist es sehr wichtig, dass diese Mängel beim Unternehmer sofort gerügt werden. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung bedeutet „sofort“ innerhalb von 5 Werktagen. Andernfalls läuft man Gefahr, dass sämtliche Mängelrechte verloren gehen.